1. Ausschliessliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und der Kyocera und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen Kyocera und dem Kunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten werden nicht über-nommen beziehungsweise nicht akzeptiert. Sie gelten auch dann nicht als übernommen und akzeptiert, wenn Kyocera nach Erhalt solcher allgemeiner Geschäftsbedingungen deren Übernahme nicht ausdrücklich ablehnt. Mit der Abgabe eines Angebots durch einen Kunden oder eines Dritten gelten die vorliegenden AGB als von diesem angenommen; dies gilt auch dann, wenn er seinem Angebot oder seiner Auftragsbestätigung eigene allgemeine Geschäftsbedingungen beilegt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und von Dritten gelten im Verhältnis zu Kyocera nur, wenn und soweit sie von Kyocera ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Erfüllungsort und Auslieferung
2.1 Erfüllungsort für die Lieferung von Produkten der Kyocera ist der Ort des Lagers der Kyocera.
2.2 Erfüllungsort für die Zahlung ist Sitz der Kyocera.
3. Preise
3.1 Alle in den Preislisten von Kyocera aufgeführten Preise verstehen sich freibleibend und in Schwei-zer Franken (CHF). In den Listenpreisen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.
3.2 Vorgezogene Recycling- und Entsorgungsgebühr (vRG) gemäss SWICO, allfällige Nebenkosten, in-sbesondere die Transport- und spezielle Verpackungskosten sowie die Kosten für eine Express-zustellung, werden gesondert erhoben.
3.3 Die Preise können infolge Währungsschwankungen und veränderten Beschaffungskosten sowie aufgrund von Änderungen der Zoll- und Steuergesetzgebung jederzeit angepasst werden.
3.4 Bei einem Bestellwert unter CHF 100.00 (Listen-preis) wird eine Kleinmengenzuschlags Pauschale erhoben.
3.5 Jegliche Erbringung von Dienstleistungen seitens Kyocera, so insbesondere Einbringung, Rückfürung, Installation, Integration, Instruktion etc. wird von Kyocera, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gesondert in Rechnung gestellt.
4. Lieferfrist und Verzug
4.1 Die Angabe von Lieferfristen durch Kyocera erfolgt nach bestem Ermessen, jedoch können Liefertermine bei unvorhergesehenen Ereignissen überschritten werden. Betriebsstörungen sowie ausserhalb des Einflussbereichs der Kyocera liegende Ereignisse berechtigen diese zu einer angemessen Verlängerung der Lieferfrist. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Unruhen, Kriegsauswirkungen sowie die Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Roh- und Hilfsstoffen.
4.2 Befindet sich Kyocera mit der Lieferung von Produkten in Verzug, so hat Ihr der Kunde eine Nach-frist von mindestens 60 Tagen, bei Lieferungen von Dienstleistungen eine solche von mindestens 30 Tagen zu setzen, bevor der Kunde vom Vertrag zurücktreten kann. Schadenersatzansprüche gegenüber Kyocera infolge Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
5. Mängelrüge, Störungsfall
5.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu prüfen.
5.2 Beanstandungen sind innert 10 Tagen ab Versanddatum bei Kyocera schriftlich und konkretisiert anzubringen, sonst gilt die Lieferung des Produktes als einwandfrei.
5.3 Ein Mangel besteht nur dann, wenn das Produkt nachweislich bei Übernahme mit einem Mangel behaftet war. Deshalb sind natürlicher Verschleiss oder Verbrauch kein Mangel; dies gilt auch für Mängel und Schäden, die dadurch entstehen, dass Gebrauchsanweisungen und Bedienungsanleitungen nicht genügend beachtet werden (z.B. Überbeanspruchung des Produktes und Optionen über den genannten, zulässigen Nutzungsgrad hinaus), Fremdeingriffe vorgenommen werden, Produkte unsachgemäss angewendet oder unberechtigt verändert werden, diese nicht innerhalb der definierten Umgebungsbedingungen betrieben werden, ungeeignete Verbrauchsgüter verwendet werden, höhere Gewalt oder Naturkatastrophen vorliegen oder nicht passende, nicht einwandfrei arbeitende Komponenten oder ungeeignete Komponenten von Drittanbietern eingesetzt werden.
6. Technische Spezifikationen
6.1 Die Änderung der technischen Spezifikationen der Produkte bleibt jederzeit vorbehalten.
6.2 Die genauen Spezifikationen sowie die Bedienungsanleitungen liegen dem jeweiligen gelieferten Produkt bei.
7. Lizenzen
7.1 Wird mit dem Produkt auch Firmware, Programm-Software, ein Betriebssystem oder ähnliches, welches die Funktionen und Abläufe des Produktes steuern, mitgeliefert, verbleiben die entsprechenden Immaterialgüterrechte bei Kyocera.